DATENSCHUTZ

VERANTWORTLICHER IM SINNE DER DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG, SONSTIGER

IN DEN MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION GELTENDEN

DATENSCHUTZGESETZE UND ANDERER BESTIMMUNGEN MIT

DATENSCHUTZRECHTLICHEM CHARAKTER IST MARTIN HÖING VIDEOGRAFIE, MARTIN

HÖING (NACHFOLGEND „VERANTWORTLICHER“).

1         UMFANG UND ZWECK DER VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

IM RAHMEN DES VERTRAGSSCHLUSSES ERHEBT UND VERARBEITET DER

VERANTWORTLICHER IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN ZU DEM ZWECK DER

VERTRAGSERFÜLLUNG UND BESTMÖGLICHEN VORBEREITUNG DER LEISTUNGEN. ZU

DIESEM ZWECK SPEICHERT DER VERANTWORTLICHER NICHT NUR IHREN NAMEN UND

IHRE ANSCHRIFT SOWIE IHRE KONTAKTDATEN, SONDERN AUCH WEITERE

INFORMATIONEN ÜBER DIE GEPLANTE HOCHZEIT, DIE GÄSTE UND DIE LOCATION. DIES

DIENT ALLES DAZU, SICH AUF DEN GROSSEN TAG VORZUBEREITEN

UND UNVERGESSLICHE ERINNERUNGEN FÜR SIE ANFERTIGEN ZU KÖNNEN.

DARÜBER HINAUS VERWENDET DER VERANTWORTLICHER EINIGE DER AUF IHRER

HOCHZEIT ANGEFERTIGTEN FOTOS ZU EIGENEN WERBEZWECKEN. DIES ERFOLGT OHNE

NENNUNG IHRER ZUNAMEN ODER ANDERER KONTAKTDATEN, ALLERDINGS UNTER

VERWENDUNG IHRER JEWEILIGEN VORNAMEN. DIE VERBREITUNG DIESER FOTOS WIRD

ÜBERWIEGEND IN DIGITALER FORM AUF DER EIGENEN WEBSEITE VORGENOMMEN,

KANN ABER IM ZUSAMMENHANG MIT REFERENZEN AN ANDERER STELLE VON DEM

VERANTWORTLICHEN AUFGEFÜHRT UND VERÖFFENTLICHT WERDEN.

SCHLIESSLICH LÄDT DER VERANTWORTLICHE IHR HOCHZEITSVIDEO AUF DIE

PLATTFORMvimeo.com HOCH, UM IHNEN HIER EINEN ZUGRIFF AUF IHR

HOCHZEITSVIDEO ZU GESTATTEN.

2         RECHTSGRUNDLAGE

BEI DER VERARBEITUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN, DIE ZUR ERFÜLLUNG

EINES VERTRAGES, DESSEN VERTRAGSPARTEI DIE BETROFFENE PERSON IST,

ERFORDERLICH IST, DIENT ART. 6 ABS. 1 LIT. B DSGVO ALS RECHTSGRUNDLAGE. DIES

GILT AUCH FÜR VERARBEITUNGSVORGÄNGE, DIE ZUR DURCHFÜHRUNG

VORVERTRAGLICHER MASSNAHMEN ERFORDERLICH SIND.

BEI DER WEITEREN VERARBEITUNG UND SPEICHERUNG PERSONENBEZOGENER DATEN,

IN DENEN EINE EINWILLIGUNG VORLIEGT, IST 6 ABS. 1 LIT. A DSGVO

RECHTSGRUNDLAGE.

3         DATENLÖSCHUNG UND SPEICHERDAUER

DIE PERSONENBEZOGENEN DATEN DER KUNDEN WERDEN GELÖSCHT ODER GESPERRT,

SOBALD DER ZWECK DER SPEICHERUNG ENTFÄLLT. DIES IST IN DEM VORLIEGENDEN

FALL DANN ERFÜLLT, WENN DER VERTRAG VOLLSTÄNDIG ERFÜLLT IST, DIE

GEWÄHRLEISTUNGS- UND SONSTIGEN MIT DEM VERTRAG IN VERBINDUNG STEHENDEN

RECHTE BEIDER SEITEN ERLOSCHEN SIND UND DIE STEUER- ODER

HANDELSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN ÜBER DIE SPEICHERDAUER VON

VERTRAGSDOKUMENTEN ABGELAUFEN IST. EINE DARÜBERHINAUSGEHENDE

SPEICHERUNG ERFOLGT NUR DANN, WENN DIES DURCH DEN EUROPÄISCHEN ODER

NATIONALEN GESETZGEBER IN UNIONSRECHTLICHEN VERORDNUNGEN, GESETZEN

ODER SONSTIGEN VORSCHRIFTEN, DENEN DER VERANTWORTLICHER UNTERLIEGT,

AUSDRÜCKLICH VORGESEHEN WURDE. EINE SPERRUNG ODER LÖSCHUNG DER DATEN

ERFOLGT, WENN EINE DURCH DIE GENANNTEN NORMEN VORGESCHRIEBENE

SPEICHERFRIST ABLÄUFT, ES SEI DENN, DASS EINE ERFORDERLICHKEIT ZUR WEITEREN

SPEICHERUNG DER DATEN FÜR EINEN VERTRAGSABSCHLUSS ODER EINE

VERTRAGSERFÜLLUNG BESTEHT.

4         WEITERGABE DER DATEN AN DRITTE

EINE WEITERGABE PERSONENBEZOGENER DATEN AN DRITTE MIT AUSNAHME DER

ZUVOR BESCHRIEBENEN VERWENDUNG VON LICHTBILDERN ZUR EIGENEN WERBUNG

UND DER ONLINEGALERIE ERFOLGT NICHT.

5         RECHTE DER BETROFFENEN PERSON

WERDEN PERSONENBEZOGENE DATEN VON IHNEN VERARBEITET, SIND SIE

BETROFFENER I.S.D. DS-GVO UND ES STEHEN IHNEN FOLGENDE RECHTE GEGENÜBER

MIR („DEM VERANTWORTLICHEN“) ZU:

5.1        AUSKUNFTSRECHT

SIE KÖNNEN VON DEM VERANTWORTLICHEN EINE BESTÄTIGUNG DARÜBER

VERLANGEN, OB PERSONENBEZOGENE DATEN, DIE SIE BETREFFEN, VON DEM

VERANTWORTLICHEN VERARBEITET WERDEN. LIEGT EINE SOLCHE VERARBEITUNG VOR,

KÖNNEN SIE VON DEM VERANTWORTLICHEN ÜBER FOLGENDE INFORMATIONEN

AUSKUNFT VERLANGEN:

5.1.1       DIE ZWECKE, ZU DENEN DIE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERARBEITET

WERDEN;

5.1.2       DIE KATEGORIEN VON PERSONENBEZOGENEN DATEN, WELCHE VERARBEITET

WERDEN;

5.1.3       DIE EMPFÄNGER BZW. DIE KATEGORIEN VON EMPFÄNGERN, GEGENÜBER

DENEN DIE SIE BETREFFENDEN PERSONENBEZOGENEN DATEN OFFENGELEGT WURDEN

ODER NOCH OFFENGELEGT WERDEN;

5.1.4       DIE GEPLANTE DAUER DER SPEICHERUNG DER SIE BETREFFENDEN

PERSONENBEZOGENEN DATEN ODER, FALLS KONKRETE ANGABEN HIERZU NICHT

MÖGLICH SIND, KRITERIEN FÜR DIE FESTLEGUNG DER SPEICHERDAUER;

5.1.5       DAS BESTEHEN EINES RECHTS AUF BERICHTIGUNG ODER LÖSCHUNG DER SIE

BETREFFENDEN PERSONENBEZOGENEN DATEN, EINES RECHTS AUF EINSCHRÄNKUNG

DER VERARBEITUNG ODER EINES WIDERSPRUCHSRECHTS GEGEN DIESE VERARBEITUNG;

5.1.6       DAS BESTEHEN EINES BESCHWERDERECHTS BEI EINER AUFSICHTSBEHÖRDE;

5.1.7       ALLE VERFÜGBAREN INFORMATIONEN ÜBER DIE HERKUNFT DER DATEN, WENN

DIE PERSONENBEZOGENEN DATEN NICHT BEI DER BETROFFENEN PERSON ERHOBEN

WERDEN.

IHNEN STEHT DAS RECHT ZU, AUSKUNFT DARÜBER ZU VERLANGEN, OB DIE SIE

BETREFFENDEN PERSONENBEZOGENEN DATEN IN EIN DRITTLAND ODER AN EINE

INTERNATIONALE ORGANISATION ÜBERMITTELT WERDEN. IN DIESEM ZUSAMMENHANG

KÖNNEN SIE VERLANGEN, ÜBER DIE GEEIGNETEN GARANTIEN GEM. ART. 46 DS-GVO IM

ZUSAMMENHANG MIT DER ÜBERMITTLUNG UNTERRICHTET ZU WERDEN.

5.2        RECHT AUF BERICHTIGUNG

SIE HABEN EIN RECHT AUF BERICHTIGUNG UND/ODER VERVOLLSTÄNDIGUNG, SOFERN

DIE VERARBEITETEN PERSONENBEZOGENEN DATEN, DIE SIE BETREFFEN, UNRICHTIG

ODER UNVOLLSTÄNDIG SIND. DER VERANTWORTLICHER HAT DIE BERICHTIGUNG

UNVERZÜGLICH VORZUNEHMEN.

5.3        RECHT AUF LÖSCHUNG

SIE KÖNNEN VON DEM VERANTWORTLICHEN VERLANGEN, DASS DIE SIE

BETREFFENDEN PERSONENBEZOGENEN DATEN UNVERZÜGLICH GELÖSCHT WERDEN,

UND DER VERANTWORTLICHER IST VERPFLICHTET DIESE DATEN UNVERZÜGLICH ZU

LÖSCHEN, SOFERN EINER DER FOLGENDEN GRÜNDE ZUTRIFFT:

5.3.1       DIE SIE BETREFFENDEN PERSONENBEZOGENEN DATEN SIND FÜR DIE ZWECKE,

FÜR DIE SIE ERHOBEN ODER AUF SONSTIGE WEISE VERARBEITET WURDEN, NICHT MEHR

NOTWENDIG.

5.3.2       SIE WIDERRUFEN IHRE EINWILLIGUNG, AUF DIE SICH DIE VERARBEITUNG GEM.

ART. 6 ABS. 1 LIT. A ODER ART. 9 ABS. 2 LIT. A DS-GVO STÜTZTE, UND ES FEHLT AN

EINER ANDERWEITIGEN RECHTSGRUNDLAGE FÜR DIE VERARBEITUNG.

5.3.3       SIE LEGEN GEM. ART. 21 ABS. 1 DS-GVO WIDERSPRUCH GEGEN DIE

VERARBEITUNG EIN UND ES LIEGEN KEINE VORRANGIGEN BERECHTIGTEN GRÜNDE

FÜR DIE VERARBEITUNG VOR, ODER SIE LEGEN GEM. ART. 21 ABS. 2 DS-GVO

WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG EIN.

5.3.4       DIE SIE BETREFFENDEN PERSONENBEZOGENEN DATEN WURDEN

UNRECHTMÄSSIG VERARBEITET.

5.3.5       DIE LÖSCHUNG DER SIE BETREFFENDEN PERSONENBEZOGENEN DATEN IST ZUR

ERFÜLLUNG EINER RECHTLICHEN VERPFLICHTUNG NACH DEM UNIONSRECHT ODER

DEM RECHT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ERFORDERLICH.

5.3.6       DIE SIE BETREFFENDEN PERSONENBEZOGENEN DATEN WURDEN IN BEZUG AUF

ANGEBOTENE DIENSTE DER INFORMATIONSGESELLSCHAFT GEMÄSS ART. 8 ABS. 1 DS-

GVO ERHOBEN.

5.4        RECHT AUF EINSCHRÄNKUNG DER VERARBEITUNG

UNTER DEN FOLGENDEN VORAUSSETZUNGEN KÖNNEN SIE DIE EINSCHRÄNKUNG DER

VERARBEITUNG DER SIE BETREFFENDEN PERSONENBEZOGENEN DATEN VERLANGEN:

5.4.1       WENN SIE DIE RICHTIGKEIT DER SIE BETREFFENDEN PERSONENBEZOGENEN

DATEN FÜR EINE DAUER BESTREITEN, DIE ES DEM VERANTWORTLICHEN ERMÖGLICHT,

DIE RICHTIGKEIT DER PERSONENBEZOGENEN DATEN ZU ÜBERPRÜFEN;

5.4.2       DIE VERARBEITUNG UNRECHTMÄSSIG IST UND SIE DIE LÖSCHUNG DER

PERSONENBEZOGENEN DATEN ABLEHNEN UND STATTDESSEN DIE EINSCHRÄNKUNG

DER NUTZUNG DER PERSONENBEZOGENEN DATEN VERLANGEN.

5.4.3       DER VERANTWORTLICHER DIE PERSONENBEZOGENEN DATEN FÜR DIE ZWECKE

DER VERARBEITUNG NICHT LÄNGER BENÖTIGT, SIE DIESE JEDOCH ZUR

GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN

BENÖTIGEN, ODER.

5.4.4       WENN SIE WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG GEMÄSS ART. 21 ABS. 1

DS-GVO EINGELEGT HABEN UND NOCH NICHT FESTSTEHT, OB DES

VERANTWORTLICHEN BERECHTIGTEN GRÜNDE IHREN GRÜNDEN ÜBERWIEGEN.

WURDE DIE VERARBEITUNG DER SIE BETREFFENDEN PERSONENBEZOGENEN DATEN

EINGESCHRÄNKT, DÜRFEN DIESE DATEN – VON IHRER SPEICHERUNG ABGESEHEN –

NUR MIT IHRER EINWILLIGUNG ODER ZUR GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER

VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN ODER ZUM SCHUTZ DER RECHTE EINER

ANDEREN NATÜRLICHEN ODER JURISTISCHEN PERSON ODER AUS GRÜNDEN EINES

WICHTIGEN ÖFFENTLICHEN INTERESSES DER UNION ODER EINES MITGLIEDSTAATS

VERARBEITET WERDEN.

WURDE DIE EINSCHRÄNKUNG DER VERARBEITUNG NACH DEN O.G.

VORAUSSETZUNGEN EINGESCHRÄNKT, WERDEN SIE VON DEM VERANTWORTLICHEN

UNTERRICHTET, BEVOR DIE EINSCHRÄNKUNG AUFGEHOBEN WIRD.

5.5        RECHT AUF UNTERRICHTUNG

HABEN SIE DAS RECHT AUF BERICHTIGUNG, LÖSCHUNG ODER EINSCHRÄNKUNG DER

VERARBEITUNG GELTEND GEMACHT, IST DER VERANTWORTLICHER VERPFLICHTET,

ALLEN EMPFÄNGERN, DENEN DIE SIE BETREFFENDEN PERSONENBEZOGENEN DATEN

OFFEN GELEGT WURDEN, DIESE BERICHTIGUNG ODER LÖSCHUNG DER DATEN ODER

EINSCHRÄNKUNG DER VERARBEITUNG MITZUTEILEN, ES SEI DENN, DIES ERWEIST SICH

ALS UNMÖGLICH ODER IST MIT EINEM UNVERHÄLTNISMÄSSIGEN AUFWAND

VERBUNDEN. IHNEN STEHT ZUDEM DAS RECHT ZU, ÜBER DIESE EMPFÄNGER

UNTERRICHTET ZU WERDEN.

5.6        RECHT AUF DATENÜBERTRAGBARKEIT

SIE HABEN DAS RECHT, DIE SIE BETREFFENDEN PERSONENBEZOGENEN DATEN, DIE SIE

DEM VERANTWORTLICHEN BEREITGESTELLT HABEN, IN EINEM STRUKTURIERTEN,

GÄNGIGEN UND MASCHINENLESBAREN FORMAT ZU ERHALTEN. AUSSERDEM HABEN SIE

DAS RECHT DIESE DATEN EINEM ANDEREN VERANTWORTLICHEN OHNE BEHINDERUNG

DURCH DEN VERANTWORTLICHEN ZU ÜBERMITTELN, SOFERN DIES TECHNISCH

MACHBAR IST. FREIHEITEN UND RECHTE ANDERER PERSONEN DÜRFEN HIERDURCH

NICHT BEEINTRÄCHTIGT WERDEN.

5.7        WIDERSPRUCHSRECHT

SIE HABEN DAS RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION

ERGEBEN, JEDERZEIT GEGEN DIE VERARBEITUNG DER SIE BETREFFENDEN

PERSONENBEZOGENEN DATEN, DIE AUFGRUND VON ART. 6 ABS. 1 LIT. E ODER F DS-GVO

ERFOLGT, WIDERSPRUCH EINZULEGEN.

NACH EINEM WIDERSPRUCH VERARBEITET DER VERANTWORTLICHER DIE SIE

BETREFFENDEN PERSONENBEZOGENEN DATEN NICHT MEHR, ES SEI DENN, DER

VERANTWORTLICHER KANN ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE

VERARBEITUNG NACHWEISEN, DIE IHREN INTERESSEN, RECHTEN UND FREIHEITEN

ÜBERWIEGEN, ODER DIE VERARBEITUNG DIENT DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG

ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN.

5.8        RECHT AUF BESCHWERDE BEI EINER AUFSICHTSBEHÖRDE

UNBESCHADET EINES ANDERWEITIGEN VERWALTUNGSRECHTLICHEN ODER

GERICHTLICHEN RECHTSBEHELFS STEHT IHNEN DAS RECHT AUF BESCHWERDE BEI

EINER AUFSICHTSBEHÖRDE, INSBESONDERE IN DEM MITGLIEDSTAAT IHRES

AUFENTHALTSORTS, IHRES ARBEITSPLATZES ODER DES ORTS DES MUTMASSLICHEN

VERSTOSSES, WENN SIE DER ANSICHT SIND, DASS DIE VERARBEITUNG DER SIE

BETREFFENDEN PERSONENBEZOGENEN DATEN GEGEN DIE DS-GVO VERSTÖSST.