VERANTWORTLICHER IM SINNE DER DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG, SONSTIGER
IN DEN MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION GELTENDEN
DATENSCHUTZGESETZE UND ANDERER BESTIMMUNGEN MIT
DATENSCHUTZRECHTLICHEM CHARAKTER IST MARTIN HÖING VIDEOGRAFIE, MARTIN
HÖING (NACHFOLGEND „VERANTWORTLICHER“).
1 UMFANG UND ZWECK DER VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
IM RAHMEN DES VERTRAGSSCHLUSSES ERHEBT UND VERARBEITET DER
VERANTWORTLICHER IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN ZU DEM ZWECK DER
VERTRAGSERFÜLLUNG UND BESTMÖGLICHEN VORBEREITUNG DER LEISTUNGEN. ZU
DIESEM ZWECK SPEICHERT DER VERANTWORTLICHER NICHT NUR IHREN NAMEN UND
IHRE ANSCHRIFT SOWIE IHRE KONTAKTDATEN, SONDERN AUCH WEITERE
INFORMATIONEN ÜBER DIE GEPLANTE HOCHZEIT, DIE GÄSTE UND DIE LOCATION. DIES
DIENT ALLES DAZU, SICH AUF DEN GROSSEN TAG VORZUBEREITEN
UND UNVERGESSLICHE ERINNERUNGEN FÜR SIE ANFERTIGEN ZU KÖNNEN.
DARÜBER HINAUS VERWENDET DER VERANTWORTLICHER EINIGE DER AUF IHRER
HOCHZEIT ANGEFERTIGTEN FOTOS ZU EIGENEN WERBEZWECKEN. DIES ERFOLGT OHNE
NENNUNG IHRER ZUNAMEN ODER ANDERER KONTAKTDATEN, ALLERDINGS UNTER
VERWENDUNG IHRER JEWEILIGEN VORNAMEN. DIE VERBREITUNG DIESER FOTOS WIRD
ÜBERWIEGEND IN DIGITALER FORM AUF DER EIGENEN WEBSEITE VORGENOMMEN,
KANN ABER IM ZUSAMMENHANG MIT REFERENZEN AN ANDERER STELLE VON DEM
VERANTWORTLICHEN AUFGEFÜHRT UND VERÖFFENTLICHT WERDEN.
SCHLIESSLICH LÄDT DER VERANTWORTLICHE IHR HOCHZEITSVIDEO AUF DIE
PLATTFORMvimeo.com HOCH, UM IHNEN HIER EINEN ZUGRIFF AUF IHR
HOCHZEITSVIDEO ZU GESTATTEN.
2 RECHTSGRUNDLAGE
BEI DER VERARBEITUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN, DIE ZUR ERFÜLLUNG
EINES VERTRAGES, DESSEN VERTRAGSPARTEI DIE BETROFFENE PERSON IST,
ERFORDERLICH IST, DIENT ART. 6 ABS. 1 LIT. B DSGVO ALS RECHTSGRUNDLAGE. DIES
GILT AUCH FÜR VERARBEITUNGSVORGÄNGE, DIE ZUR DURCHFÜHRUNG
VORVERTRAGLICHER MASSNAHMEN ERFORDERLICH SIND.
BEI DER WEITEREN VERARBEITUNG UND SPEICHERUNG PERSONENBEZOGENER DATEN,
IN DENEN EINE EINWILLIGUNG VORLIEGT, IST 6 ABS. 1 LIT. A DSGVO
RECHTSGRUNDLAGE.
3 DATENLÖSCHUNG UND SPEICHERDAUER
DIE PERSONENBEZOGENEN DATEN DER KUNDEN WERDEN GELÖSCHT ODER GESPERRT,
SOBALD DER ZWECK DER SPEICHERUNG ENTFÄLLT. DIES IST IN DEM VORLIEGENDEN
FALL DANN ERFÜLLT, WENN DER VERTRAG VOLLSTÄNDIG ERFÜLLT IST, DIE
GEWÄHRLEISTUNGS- UND SONSTIGEN MIT DEM VERTRAG IN VERBINDUNG STEHENDEN
RECHTE BEIDER SEITEN ERLOSCHEN SIND UND DIE STEUER- ODER
HANDELSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN ÜBER DIE SPEICHERDAUER VON
VERTRAGSDOKUMENTEN ABGELAUFEN IST. EINE DARÜBERHINAUSGEHENDE
SPEICHERUNG ERFOLGT NUR DANN, WENN DIES DURCH DEN EUROPÄISCHEN ODER
NATIONALEN GESETZGEBER IN UNIONSRECHTLICHEN VERORDNUNGEN, GESETZEN
ODER SONSTIGEN VORSCHRIFTEN, DENEN DER VERANTWORTLICHER UNTERLIEGT,
AUSDRÜCKLICH VORGESEHEN WURDE. EINE SPERRUNG ODER LÖSCHUNG DER DATEN
ERFOLGT, WENN EINE DURCH DIE GENANNTEN NORMEN VORGESCHRIEBENE
SPEICHERFRIST ABLÄUFT, ES SEI DENN, DASS EINE ERFORDERLICHKEIT ZUR WEITEREN
SPEICHERUNG DER DATEN FÜR EINEN VERTRAGSABSCHLUSS ODER EINE
VERTRAGSERFÜLLUNG BESTEHT.
4 WEITERGABE DER DATEN AN DRITTE
EINE WEITERGABE PERSONENBEZOGENER DATEN AN DRITTE MIT AUSNAHME DER
ZUVOR BESCHRIEBENEN VERWENDUNG VON LICHTBILDERN ZUR EIGENEN WERBUNG
UND DER ONLINEGALERIE ERFOLGT NICHT.
5 RECHTE DER BETROFFENEN PERSON
WERDEN PERSONENBEZOGENE DATEN VON IHNEN VERARBEITET, SIND SIE
BETROFFENER I.S.D. DS-GVO UND ES STEHEN IHNEN FOLGENDE RECHTE GEGENÜBER
MIR („DEM VERANTWORTLICHEN“) ZU:
5.1 AUSKUNFTSRECHT
SIE KÖNNEN VON DEM VERANTWORTLICHEN EINE BESTÄTIGUNG DARÜBER
VERLANGEN, OB PERSONENBEZOGENE DATEN, DIE SIE BETREFFEN, VON DEM
VERANTWORTLICHEN VERARBEITET WERDEN. LIEGT EINE SOLCHE VERARBEITUNG VOR,
KÖNNEN SIE VON DEM VERANTWORTLICHEN ÜBER FOLGENDE INFORMATIONEN
AUSKUNFT VERLANGEN:
5.1.1 DIE ZWECKE, ZU DENEN DIE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERARBEITET
WERDEN;
5.1.2 DIE KATEGORIEN VON PERSONENBEZOGENEN DATEN, WELCHE VERARBEITET
WERDEN;
5.1.3 DIE EMPFÄNGER BZW. DIE KATEGORIEN VON EMPFÄNGERN, GEGENÜBER
DENEN DIE SIE BETREFFENDEN PERSONENBEZOGENEN DATEN OFFENGELEGT WURDEN
ODER NOCH OFFENGELEGT WERDEN;
5.1.4 DIE GEPLANTE DAUER DER SPEICHERUNG DER SIE BETREFFENDEN
PERSONENBEZOGENEN DATEN ODER, FALLS KONKRETE ANGABEN HIERZU NICHT
MÖGLICH SIND, KRITERIEN FÜR DIE FESTLEGUNG DER SPEICHERDAUER;
5.1.5 DAS BESTEHEN EINES RECHTS AUF BERICHTIGUNG ODER LÖSCHUNG DER SIE
BETREFFENDEN PERSONENBEZOGENEN DATEN, EINES RECHTS AUF EINSCHRÄNKUNG
DER VERARBEITUNG ODER EINES WIDERSPRUCHSRECHTS GEGEN DIESE VERARBEITUNG;
5.1.6 DAS BESTEHEN EINES BESCHWERDERECHTS BEI EINER AUFSICHTSBEHÖRDE;
5.1.7 ALLE VERFÜGBAREN INFORMATIONEN ÜBER DIE HERKUNFT DER DATEN, WENN
DIE PERSONENBEZOGENEN DATEN NICHT BEI DER BETROFFENEN PERSON ERHOBEN
WERDEN.
IHNEN STEHT DAS RECHT ZU, AUSKUNFT DARÜBER ZU VERLANGEN, OB DIE SIE
BETREFFENDEN PERSONENBEZOGENEN DATEN IN EIN DRITTLAND ODER AN EINE
INTERNATIONALE ORGANISATION ÜBERMITTELT WERDEN. IN DIESEM ZUSAMMENHANG
KÖNNEN SIE VERLANGEN, ÜBER DIE GEEIGNETEN GARANTIEN GEM. ART. 46 DS-GVO IM
ZUSAMMENHANG MIT DER ÜBERMITTLUNG UNTERRICHTET ZU WERDEN.
5.2 RECHT AUF BERICHTIGUNG
SIE HABEN EIN RECHT AUF BERICHTIGUNG UND/ODER VERVOLLSTÄNDIGUNG, SOFERN
DIE VERARBEITETEN PERSONENBEZOGENEN DATEN, DIE SIE BETREFFEN, UNRICHTIG
ODER UNVOLLSTÄNDIG SIND. DER VERANTWORTLICHER HAT DIE BERICHTIGUNG
UNVERZÜGLICH VORZUNEHMEN.
5.3 RECHT AUF LÖSCHUNG
SIE KÖNNEN VON DEM VERANTWORTLICHEN VERLANGEN, DASS DIE SIE
BETREFFENDEN PERSONENBEZOGENEN DATEN UNVERZÜGLICH GELÖSCHT WERDEN,
UND DER VERANTWORTLICHER IST VERPFLICHTET DIESE DATEN UNVERZÜGLICH ZU
LÖSCHEN, SOFERN EINER DER FOLGENDEN GRÜNDE ZUTRIFFT:
5.3.1 DIE SIE BETREFFENDEN PERSONENBEZOGENEN DATEN SIND FÜR DIE ZWECKE,
FÜR DIE SIE ERHOBEN ODER AUF SONSTIGE WEISE VERARBEITET WURDEN, NICHT MEHR
NOTWENDIG.
5.3.2 SIE WIDERRUFEN IHRE EINWILLIGUNG, AUF DIE SICH DIE VERARBEITUNG GEM.
ART. 6 ABS. 1 LIT. A ODER ART. 9 ABS. 2 LIT. A DS-GVO STÜTZTE, UND ES FEHLT AN
EINER ANDERWEITIGEN RECHTSGRUNDLAGE FÜR DIE VERARBEITUNG.
5.3.3 SIE LEGEN GEM. ART. 21 ABS. 1 DS-GVO WIDERSPRUCH GEGEN DIE
VERARBEITUNG EIN UND ES LIEGEN KEINE VORRANGIGEN BERECHTIGTEN GRÜNDE
FÜR DIE VERARBEITUNG VOR, ODER SIE LEGEN GEM. ART. 21 ABS. 2 DS-GVO
WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG EIN.
5.3.4 DIE SIE BETREFFENDEN PERSONENBEZOGENEN DATEN WURDEN
UNRECHTMÄSSIG VERARBEITET.
5.3.5 DIE LÖSCHUNG DER SIE BETREFFENDEN PERSONENBEZOGENEN DATEN IST ZUR
ERFÜLLUNG EINER RECHTLICHEN VERPFLICHTUNG NACH DEM UNIONSRECHT ODER
DEM RECHT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ERFORDERLICH.
5.3.6 DIE SIE BETREFFENDEN PERSONENBEZOGENEN DATEN WURDEN IN BEZUG AUF
ANGEBOTENE DIENSTE DER INFORMATIONSGESELLSCHAFT GEMÄSS ART. 8 ABS. 1 DS-
GVO ERHOBEN.
5.4 RECHT AUF EINSCHRÄNKUNG DER VERARBEITUNG
UNTER DEN FOLGENDEN VORAUSSETZUNGEN KÖNNEN SIE DIE EINSCHRÄNKUNG DER
VERARBEITUNG DER SIE BETREFFENDEN PERSONENBEZOGENEN DATEN VERLANGEN:
5.4.1 WENN SIE DIE RICHTIGKEIT DER SIE BETREFFENDEN PERSONENBEZOGENEN
DATEN FÜR EINE DAUER BESTREITEN, DIE ES DEM VERANTWORTLICHEN ERMÖGLICHT,
DIE RICHTIGKEIT DER PERSONENBEZOGENEN DATEN ZU ÜBERPRÜFEN;
5.4.2 DIE VERARBEITUNG UNRECHTMÄSSIG IST UND SIE DIE LÖSCHUNG DER
PERSONENBEZOGENEN DATEN ABLEHNEN UND STATTDESSEN DIE EINSCHRÄNKUNG
DER NUTZUNG DER PERSONENBEZOGENEN DATEN VERLANGEN.
5.4.3 DER VERANTWORTLICHER DIE PERSONENBEZOGENEN DATEN FÜR DIE ZWECKE
DER VERARBEITUNG NICHT LÄNGER BENÖTIGT, SIE DIESE JEDOCH ZUR
GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN
BENÖTIGEN, ODER.
5.4.4 WENN SIE WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG GEMÄSS ART. 21 ABS. 1
DS-GVO EINGELEGT HABEN UND NOCH NICHT FESTSTEHT, OB DES
VERANTWORTLICHEN BERECHTIGTEN GRÜNDE IHREN GRÜNDEN ÜBERWIEGEN.
WURDE DIE VERARBEITUNG DER SIE BETREFFENDEN PERSONENBEZOGENEN DATEN
EINGESCHRÄNKT, DÜRFEN DIESE DATEN – VON IHRER SPEICHERUNG ABGESEHEN –
NUR MIT IHRER EINWILLIGUNG ODER ZUR GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER
VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN ODER ZUM SCHUTZ DER RECHTE EINER
ANDEREN NATÜRLICHEN ODER JURISTISCHEN PERSON ODER AUS GRÜNDEN EINES
WICHTIGEN ÖFFENTLICHEN INTERESSES DER UNION ODER EINES MITGLIEDSTAATS
VERARBEITET WERDEN.
WURDE DIE EINSCHRÄNKUNG DER VERARBEITUNG NACH DEN O.G.
VORAUSSETZUNGEN EINGESCHRÄNKT, WERDEN SIE VON DEM VERANTWORTLICHEN
UNTERRICHTET, BEVOR DIE EINSCHRÄNKUNG AUFGEHOBEN WIRD.
5.5 RECHT AUF UNTERRICHTUNG
HABEN SIE DAS RECHT AUF BERICHTIGUNG, LÖSCHUNG ODER EINSCHRÄNKUNG DER
VERARBEITUNG GELTEND GEMACHT, IST DER VERANTWORTLICHER VERPFLICHTET,
ALLEN EMPFÄNGERN, DENEN DIE SIE BETREFFENDEN PERSONENBEZOGENEN DATEN
OFFEN GELEGT WURDEN, DIESE BERICHTIGUNG ODER LÖSCHUNG DER DATEN ODER
EINSCHRÄNKUNG DER VERARBEITUNG MITZUTEILEN, ES SEI DENN, DIES ERWEIST SICH
ALS UNMÖGLICH ODER IST MIT EINEM UNVERHÄLTNISMÄSSIGEN AUFWAND
VERBUNDEN. IHNEN STEHT ZUDEM DAS RECHT ZU, ÜBER DIESE EMPFÄNGER
UNTERRICHTET ZU WERDEN.
5.6 RECHT AUF DATENÜBERTRAGBARKEIT
SIE HABEN DAS RECHT, DIE SIE BETREFFENDEN PERSONENBEZOGENEN DATEN, DIE SIE
DEM VERANTWORTLICHEN BEREITGESTELLT HABEN, IN EINEM STRUKTURIERTEN,
GÄNGIGEN UND MASCHINENLESBAREN FORMAT ZU ERHALTEN. AUSSERDEM HABEN SIE
DAS RECHT DIESE DATEN EINEM ANDEREN VERANTWORTLICHEN OHNE BEHINDERUNG
DURCH DEN VERANTWORTLICHEN ZU ÜBERMITTELN, SOFERN DIES TECHNISCH
MACHBAR IST. FREIHEITEN UND RECHTE ANDERER PERSONEN DÜRFEN HIERDURCH
NICHT BEEINTRÄCHTIGT WERDEN.
5.7 WIDERSPRUCHSRECHT
SIE HABEN DAS RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION
ERGEBEN, JEDERZEIT GEGEN DIE VERARBEITUNG DER SIE BETREFFENDEN
PERSONENBEZOGENEN DATEN, DIE AUFGRUND VON ART. 6 ABS. 1 LIT. E ODER F DS-GVO
ERFOLGT, WIDERSPRUCH EINZULEGEN.
NACH EINEM WIDERSPRUCH VERARBEITET DER VERANTWORTLICHER DIE SIE
BETREFFENDEN PERSONENBEZOGENEN DATEN NICHT MEHR, ES SEI DENN, DER
VERANTWORTLICHER KANN ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE
VERARBEITUNG NACHWEISEN, DIE IHREN INTERESSEN, RECHTEN UND FREIHEITEN
ÜBERWIEGEN, ODER DIE VERARBEITUNG DIENT DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG
ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN.
5.8 RECHT AUF BESCHWERDE BEI EINER AUFSICHTSBEHÖRDE
UNBESCHADET EINES ANDERWEITIGEN VERWALTUNGSRECHTLICHEN ODER
GERICHTLICHEN RECHTSBEHELFS STEHT IHNEN DAS RECHT AUF BESCHWERDE BEI
EINER AUFSICHTSBEHÖRDE, INSBESONDERE IN DEM MITGLIEDSTAAT IHRES
AUFENTHALTSORTS, IHRES ARBEITSPLATZES ODER DES ORTS DES MUTMASSLICHEN
VERSTOSSES, WENN SIE DER ANSICHT SIND, DASS DIE VERARBEITUNG DER SIE
BETREFFENDEN PERSONENBEZOGENEN DATEN GEGEN DIE DS-GVO VERSTÖSST.